RfI - Request for Information
Auskungsbegehren
"RfI" steht für "Request for Information", was auf so viel bedeutet wie "Anfrage nach Informationen" (zB: Auskunftsbegehren gemäß DSGVO). Ein RfI ist eine formelle Anfrage, die von einer Organisation oder einem Unternehmen an potenzielle Lieferanten, Dienstleister oder Anbieter gesendet wird, um spezifische Informationen zu erhalten.
Ein RfI dient in der Regel dazu, Informationen zu sammeln, um eine bessere Vorstellung von den Angeboten, Fähigkeiten und Möglichkeiten der potenziellen Anbieter oder sonstigen Aspekten zu bekommen. Die Informationen, die in einer RfI-Anfrage angefordert werden, können Folgendes umfassen:
- Unternehmensinformationen: Informationen über das Unternehmen, seine Größe, Standorte, Geschäftsbereiche und die Branchen, in denen es tätig ist.
- Produkte und Dienstleistungen: Informationen über die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich technischer Spezifikationen, Eigenschaften und Vorteile.
- Referenzen: Referenzen von früheren Kunden oder Projekten, um die Qualität der Arbeit und die Kundenzufriedenheit zu belegen.
- Kapazitäten und Ressourcen: Informationen über die Kapazitäten, technische Ausstattung, Fachwissen und Ressourcen des Anbieters, um sicherzustellen, dass er den Anforderungen gerecht werden kann.
- Managementsysteme: Informationen über Ausprägungen zu Managementsysteme im Unternehmen, wie etwa Qualitätsmanagementsystem (QMS), Prozessmanagementsystem (BPMS) oder Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS).
- Preisinformationen: Manchmal werden in einer RfI-Anfrage allgemeine Preisinformationen oder Preisbereiche angefordert, um eine grobe Vorstellung von den Kosten zu erhalten.
- Zeitrahmen: Informationen über die Zeitpläne, Lieferzeiten oder Projektlaufzeiten, um die Kompatibilität mit den eigenen Anforderungen zu überprüfen.
Ein RfI dient häufig als erster Schritt in einem Beschaffungsprozess oder bei der Suche nach Partnern oder Dienstleistern bzw. zu Klärung von gewissen Sachverhalten (Datenschutz, Feedbacks, ...).