ISO20607 - Leitfaden für die Erstellung von Bedienungsanleitungen
Norm für Betriebsanleitungen
Die Norm DIN EN ISO 20607 ist ein Leitfaden für die Erstellung von Bedienungsanleitungen für Maschinen. Für viele Europäische Maschinenbauer ist die Erstellung von Betriebsanleitungen, die der langen Liste von Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen, eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe.
Inhalt Betriebsanleitung nach ISO 20607
Titelblatt
Inhaltsverzeichnis
Einführung / Zweck dieser Betriebsanleitung
Sicherheit
- Beschreibung der Maschine
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Wichtige Maschinenspezifikationen
- Beschreibung der Steuerung und der Anzeigen
- Grundriss / Layout
Transport, Handling und Lagerung
- Transport der Maschine und/oder der Komponenten
- Handling der Maschine und/oder der Komponenten
- Lagerung der Maschine und/oder der Komponenten
Montage, Installation und Inbetriebnahme
- Montage/Einbau der Maschine
- Platzierung der Maschine
- Mechanische, pneumatische, hydraulische und elektrische Installation
- Prüfung und Funktionstest von Sicherheitssystemen
- Installationsprüfung
- Inbetriebnahme
Einstellungen des Originalgeräteherstellers
- Mechanische Einstellungen und Synchronisation
- Sicherheitstechnische (Einstellungs-)Parameter
- Pneumatische, hydraulische, elektrische und Vakuumeinstellungen
- Weitere Einstellungen
Betrieb
- Betriebsarten
- An- und Abschalten der Maschine
- Reihenfolge oder zeitliche Abfolge der Arbeitsabläufe
- Gegebenenfalls weitere Betriebsanweisungen
Produkt- oder Kapazitätsumstellung
- Allgemeine Informationen zu Produkt- oder Kapazitätsumstellungen
- Produktspezifische Konfigurationsinformationen
Inspektion, Prüfung und Wartung
Reinigung und Desinfektion
Fehlersuche / Fehlerbehebung und Reparatur
- Allgemeine Informationen zur Fehlersuche / Fehlerbehebung und Reparatur
- Fehlerbehebungstabelle (Elektrotechnik)
- Fehlerbehebung von elektrischen Sensoren, Vakuumsystemen, pneumatischen Systemen und hydraulischen Systemen
Demontage, Außerbetriebnahme und Verschrottung
Dokumente und Zeichnungen
- Dokumente
- Zeichnungen
- Teileliste
Index
Glossar
Anhänge
Inhalt Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie
Gemäß der Maschinenrichtlinie muss jede Betriebsanleitung gegebenenfalls wenigstens die nachfolgende Informationen enthalten.
- Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und seines Bevollmächtigten;
- Bezeichnung der Maschine entsprechend der Angabe auf der Maschine selbst, ausgenommen die Seriennummer;
- Die EG-Konformitätserklärung;
- Eine allgemeine Beschreibung der Maschine;
- Die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen;
- Eine Beschreibung des Arbeitsplatzes;
- Eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung
- Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine;
- Anleitungen zur Montage, zum Aufbau und zum Anschluss der Maschine;
- Installations- und Montagevorschriften zur Verminderung von Lärm und Vibrationen;
- Hinweise zur Inbetriebnahme und zum Betrieb der Maschine
- Angaben zu Restrisiken;
- Anleitung für die vom Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen
- Die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an der Maschine angebracht werden können;
- Bedingungen, unter denen die Maschine die Anforderungen an die Standsicherheit erfüllt;
- Sicherheitshinweise zum Transport, zur Handhabung und zur Lagerung
- Bei Unfällen oder Störungen erforderliches Vorgehen;
- Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten;
- Anweisungen zum sicheren Einrichten und Warten;
- Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn diese sich auf die Sicherheit und Gesundheit des Bedienungspersonals auswirken;;
- Folgende Angaben zur Luftschallemission der Maschine:
- der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen, sofern er 70 dB(A) übersteigt; ist dieser Pegel kleiner oder gleich 70 dB(A), so ist dies anzugeben;
- der Höchstwert des momentanen C-bewerteten Emissionsschalldruckpegels an den Arbeitsplätzen, sofern er 63 Pa;
- der A-bewertete Schallleistungspegel der Maschine, wenn der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen 80 dB(A) übersteigt.
- Kann die Maschine nichtionisierende Strahlung abgeben, die Personen, insbesondere Träger aktiver oder nicht aktiver implantierbarer medizinischer Geräte, schädigen kann, so sind Angaben über die Strahlung zu machen, der das Bedienungspersonal und gefährdete Personen ausgesetzt sind.