Bauwerksbuch
Relevanten Informationen und Unterlagen zu einem Bauwerk über den gesamten Lebenszyklus
Ein Bauwerksbuch ist ein umfassendes Dokumentationsinstrument, das relevanten Informationen und Unterlagen zu einem Bauwerk sammelt und systematisch aufbereitet. Es dient der Verwaltung, Überwachung und Pflege des Bauwerks während dessen Lebenszyklus.
Ein Bauwerksbuch ist ein Werkzeug für Eigentümer, Facility Manager, Wartungsfirmen und Behörden, um den Zustand des Bauwerks zu überwachen, notwendige Instandhaltungen rechtzeitig durchzuführen, rechtliche Nachweise zu liefern und den Wert des Bauwerks langfristig zu erhalten.
Typischerweise enthält ein Bauwerksbuch folgende Informationen:
- Allgemeine Daten des Bauwerks:
- Name und Adresse
- Bauherr und Eigentümer
- Planer und ausführende Unternehmen
- Bauzeit und Baukosten
- Baupläne und Zeichnungen:
- Architektenpläne
- Statikpläne
- Installationspläne (Elektro, Wasser, Heizung, etc.)
- Baubeschreibung und Baubeschlüsse:
- Detaillierte Beschreibung des Bauwerks und der Bauteile
- Genehmigungsbescheide und behördliche Auflagen
- Material- und Produktdokumentation:
- Verwendete Baumaterialien und deren Hersteller
- Produktzertifikate und Prüfzeugnisse
- Wartungs- und Pflegeanweisungen:
- Wartungsintervalle und -protokolle
- Anleitungen für die Pflege und Instandhaltung
- Prüfberichte und Gutachten:
- Statik- und Sicherheitsprüfungen
- Umweltgutachten
- Dokumentation von Änderungen und Renovierungen:
- Protokolle und Pläne von Umbauten und Renovierungen
- Aktualisierte Bauzeichnungen und Beschreibungen
Wiener Bauwerksbuch
Das Bauwerksbuch ist ein Dokument welches die Erhaltung und Überprüfung von Bauwerken und deren Bauteilen nachvollziehbar dokumentiert. Es wurde mit der Novelle der Wiener Bauordnung 2014 eingeführt und ist somit ein Wiener Spezifikum. Die Erstellung eines "Bauwerksbuchs" (§ 128a Bauordnung für Wien) ist bei allen Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden mit mehr als zwei Hauptgeschossen (ausgenommen Zu- und Umbauten im Umfang einer Bestandssanierung sowie Aufzugszubauten) vorgeschrieben. Neben dem Bauwerksbuchs gibt es noch die ÖNORM B1300. Diese ist als Anleitung zur Sichtprüfung eines Wohngebäudes zu verstehen. Die ÖNORM B 1300 bzw. 1301 ist eine standardisierte Empfehlung, die im Schadensfall und in etwaigen daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten als Basis herangezogen wird.
Ebenso ist die Pflicht zur Dokumentation dieser Instandhaltungsmaßnahmen in der Wiener Bauordnung festgeschrieben (§ 129), wodurch die Maßnahmen für die Behörde nachvollziehbar und kontrollierbar sind. Es müssen vor allem jene Bauteile eines Gebäudes kontrolliert werden, von denen bei Verschlechterung ihres Zustandes konkrete Gefahren ausgehen können. Dies umfasst vor allem tragende Bauteile, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen.
Das Bauwerksbuch muss mit der Fertigstellungsanzeige angelegt werden und ist vom Grundeigentümer auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Das Führen des Bauwerksbuch ist an keine konkrete Form gebunden und kann auch elektronisch erfolgen. Das Dokument ist laufend zu aktualisieren und zu ergänzen, in der Regel erfolgt dies durch die Hausverwaltung.