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Betriebsvereinbarung

Schriftliche Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat


Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat (Betriebsausschuss, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung). Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sind Angelegenheiten, in denen durch Gesetz (z.B. Arbeitsverfassungsgesetz oder Arbeitszeitgesetz) oder Kollektivvertrag der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zugelassen wird. Existiert in einem Betrieb kein gewählter Betriebsrat, kann auch keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden!

Betriebsvereinbarungen sind ebenso wie Gesetze und Kollektivverträge unmittelbar rechtsverbindlich. Sie sind im Betrieb aufzulegen oder an sichtbarer, für alle Arbeitnehmer zugänglicher Stelle anzuschlagen.

Eine Einzelvereinbarung in derselben Angelegenheit ist neben einer Betriebsvereinbarung nur dann zulässig, wenn sie den Arbeitnehmer günstiger stellt.

Betriebsvereinbarungen für Projekte können u.a. umfassen:

  • Projektaufwandsserfassung - Aufwandsnachweis
  • Projektleistungsnachweise - Leistungsnachweis
  • Projektabnahme

Verweise

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